Kosten

Gesetzlich Versicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen direkt über die gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation werden die Behandlungskosten in der Regel vollständig übernommen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit.

Privatversicherte und Beihilfe
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen häufig ganz oder anteilig übernommen.
Da die Erstattungsbedingungen tarifabhängig sind, empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung individuell mit Ihrer Versicherung zu klären.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Selbstzahler
Eine Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistungen auf Selbstzahlerbasis ist unabhängig von Versicherungen möglich.
In diesem Fall entfällt die Antragstellung bei Kostenträgern, wodurch ein zeitnaher Behandlungsbeginn gewährleistet werden kann.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und erfolgt in der Regel unter Anwendung des 3,5-fachen Steigerungssatzes.